AGB
Bearbeitungszeit
Das Modulhandbuch legt zusätzlich zur Unterrichtszeit die vorgesehene Selbstlernzeit für jedes Modul fest. Der Umfang und die Bearbeitungszeit der Übungsaufgaben sind so ausgelegt, dass die resultierende zeitliche Gesamtbelastung möglichst ausgeschöpft aber nicht überschritten wird. Sollte das wiederholt und deutlich doch der Fall sein, protokollieren Sie den Arbeitsaufwand detailliert und sprechen Sie mich bitte an.
Ein Rechenbeispiel: (36h Übungen + 75h Selbstlernzeit) / 18 Leistungswochen = 6 Stunden pro Woche. Bei zwei Mitgliedern pro Gruppe und einer Aufgabe mit einer Bearbeitungszeit von 2 Wochen macht das zum Beispiel insgesamt 24 Arbeitsstunden für die Lösung der Aufgabe.
Bewertung von Übungsaufgaben
Alle Abgaben und Präsentationen werden jeweils mit einer Note auf der Skala von sehr gut (1.0) bis mangelhaft (5.0) bewertet. Zur Ermittlung der Gesamtnote wird der gewichtete Mittelwert der Einzelbewertungen gebildet. Die Gewichte sind proportional zur Bearbeitungszeit, das Resultat wird gerundet.
Verspätete Abgaben und Abnahmen
Übungsaufgaben, die zum Zweck der Leistungsbewertung oder als Zulassungsvoraussetzung zu einer Klausur abgegeben werden müssen, sind immer mit einem verbindlichem Abgabe- bzw. Abnahmezeitpunkt versehen. Sollte die Abgabe oder Abnahme nicht rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt erfolgen, werden für jede angefangene Woche Verspätung 2/3 Noten von der entsprechenden Teilnote abgezogen.
Quellen
Die Verwendung von nicht selbst entwickelten Fragmenten in der Lösung einer Aufgabe ist explizit und unaufgefordert mit Nennung der Quelle zu kennzeichnen. Ohne Kennzeichnung verwendete Fremdlösungen führen automatisch zu einer Bewertung mit der Note mangelhaft (5.0).
Plagiate
Die Abgabe von Kopien wesentlicher Teile einer fremden Lösung führt zur Zurückweisung der Abgabe, sowohl für den Plagiator, als auch für den tatsächlichen Autor. Die Aufgabe wird als nicht bearbeitet und nicht abgegeben gewertet.
Für Module, die die Abgabe aller Aufgaben verpflichtend vorsehen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben.
Anwesenheit
Im Allgemeinen besteht für keine der Veranstaltungen Anwesenheitspflicht. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, kann die Anwesenheitspflicht für bestimmte Termine ausgerufen werden. Notwendig wird ein solcher Schritt z.B. wenn die Anzahl der Zuhörer bei studentischen oder externen Vorträgen zu stark nachzulassen droht.
Während einer Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht liegt eine Anwesenheitsliste aus, in die sich jeder Zuhörer einträgt. Unentschuldigtes Fehlen bei bestehender Anwesenheitspflicht wird durch Abzug von 1/3 Noten von der entsprechenden Modulnote sanktioniert.